Die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat eine formelle Durchsetzungswarnung herausgegeben, in der sie klarstellt, dass Insiderhandel, Betrug und Marktmanipulation auf Prognosemärkten nicht toleriert werden. Anlass waren zwei Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit auf KalshiEX, einem bundesweit regulierten Designated Contract Market (DCM), gehandelten Verträgen.
In der am 25. Februar 2026 veröffentlichten Empfehlung wird betont, dass ereignisbasierte Verträge – gemeinhin als Prognosemärkte bezeichnet – gemäß dem Commodity Exchange Act (CEA) eindeutig in die Zuständigkeit der CFTC fallen.
In beiden in der Empfehlung angeführten Fällen ging es um den mutmaßlichen Missbrauch von wesentlichen, nicht-öffentlichen Informationen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die CFTC veröffentlichte am 25. Februar 2026 eine Mitteilung, in der sie bestätigte, dass die Gesetze gegen Insiderhandel, Betrug und Marktmanipulation uneingeschränkt auch für Prognosemärkte gelten, die an registrierten Börsen wie KalshiEX gehandelt werden.
- Ein politischer Kandidat wurde mit einer Geldstrafe von 2,246.36 Dollar belegt und für fünf Jahre gesperrt, weil er mit einem Vertrag gehandelt hatte, der mit seiner eigenen Kandidatur in Zusammenhang stand und gegen die Börsenregeln verstieß.
- Einem YouTube-Editor wurde eine Geldstrafe von 20,397.58 US-Dollar auferlegt und er wurde für zwei Jahre gesperrt, weil er auf der Grundlage von wesentlichen, nicht-öffentlichen Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erlangt hatte, Handel getrieben hatte.
- In dem Gutachten werden Abschnitt 6(c)(1) des Commodity Exchange Act und die Verordnung 180.1 als die wichtigsten Betrugsbekämpfungsvorschriften für Ereignisverträge genannt.
- Die Bundesaufsichtsbehörden stellten klar, dass sie die unabhängige Strafverfolgungsbefugnis über Fehlverhalten auf jedem ausgewiesenen Vertragsmarkt behalten, selbst wenn die Börsen interne Disziplinarmaßnahmen ergreifen.
Die staatliche Aufsicht erstreckt sich vollständig auf Prognosemärkte.
In ihrer Stellungnahme betonte die Enforcement Division der CFTC, dass Kalshi die Verstöße zwar intern klärte, die Bundesbehörden jedoch weiterhin die unabhängige Befugnis haben, rechtswidriges Verhalten auf allen registrierten Plattformen zu untersuchen und zu verfolgen. Austausch-.
Die Empfehlung verweist auf Abschnitt 6(c)(1) des Commodity Exchange Act und Verordnung 180.1(a)(1) und (3), Bestimmungen, die manipulative oder irreführende Praktiken im Zusammenhang mit dem Rohstoffhandel weitgehend verbieten. Diese Betrugsbekämpfungsregeln gelten für Ereigniskontrakte ebenso wie für traditionelle Futures-Produkte.
Neben Insiderhandel listete die CFTC weitere verbotene Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Prognosemärkten auf, darunter Scheingeschäfte und vorab vereinbarte Transaktionen gemäß Abschnitt 4c(a), störende Handelspraktiken sowie weitergehende Betrugs- und Manipulationsverstöße.
Gemäß Abschnitt 5(d) des Gesetzes sind DCMs verpflichtet, Überwachungssysteme zu betreiben, Prüfprotokolle zu führen und die Börsenregeln durchzusetzen. Die Empfehlung bekräftigt, dass Börsen zwar die erste Kontrollinstanz, aber nicht die letzte Instanz im Hinblick auf die Marktintegrität darstellen.
Der Vorsitzende der CFTC, Mike Selig, bekräftigte diese Position und erklärte, dass Börsen in den Ereignismärkten als erste Verteidigungslinie gegen Insiderhandel fungieren. Er warnte, dass Betrugsversuche, Manipulationen oder der Missbrauch vertraulicher Informationen rechtliche Schritte nach sich ziehen werden.
Fall 1: Politischer Kandidat wegen Handel mit eigenem Vertrag bestraft
Der erste Fall datiert aus dem Mai 2025, als in den sozialen Medien Aufnahmen auftauchten, die einen politischen Kandidaten beim Handel mit Verträgen zeigten, die mit seiner eigenen Kandidatur in Verbindung standen.
Laut der Mitteilung kontaktierte das Compliance-Team von Kalshi den Händler noch am selben Tag, an dem die Aktivitäten bekannt wurden. Der Betroffene räumte ein, dass die Transaktionen gegen die Börsenregeln verstießen, welche es Teilnehmern untersagen, mit Verträgen zu handeln, bei denen sie direkten oder indirekten Einfluss auf das Ergebnis haben.
Kalshi verhängte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2,246.36 US-Dollar. Diese Summe setzte sich aus 246.36 US-Dollar an zurückgeforderten Gewinnen und einer Geldstrafe von 2,000 US-Dollar zusammen. Dem Händler wurde außerdem für fünf Jahre der direkte und indirekte Zugang zur Börse untersagt.
Die CFTC stellte fest, dass das Verhalten aufgrund des Interessenkonflikts und des Risikos irreführender Handelspraktiken möglicherweise gegen Abschnitt 6(c)(1) und Verordnung 180.1 verstieß. Obwohl der Fall auf Börsenebene behandelt wurde, stellte die Behörde klar, dass sie auch selbst hätte Maßnahmen ergreifen können.
Fall zwei: YouTube-Redakteur wegen nicht-öffentlicher Informationen mit einer Geldstrafe belegt
Der zweite Fall ereignete sich zwischen August und September 2025 und betraf einen Händler, der in einem formellen Beschäftigungsverhältnis mit einem YouTube-Kanal stand, der mit einem börsennotierten Veranstaltungsvertrag in Verbindung stand.
Der Händler, angeblich ein Redakteur, hatte vor der Veröffentlichung Zugriff auf die Videoinhalte. Kalshis Untersuchung kam zu dem Schluss, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Transaktionen unter Verwendung wesentlicher, nicht-öffentlicher Informationen durchgeführt wurden.
Die Börse verhängte eine Strafe von 20,397.58 US-Dollar, davon 5,397.58 US-Dollar als Gewinnabschöpfung und eine Geldstrafe von 15,000 US-Dollar. Der Betroffene wurde für zwei Jahre von der Plattform ausgeschlossen.
Die CFTC stufte das Verhalten als potenziellen Missbrauch vertraulicher Informationen unter Verletzung der Treuepflicht ein – ein Verhalten, das gemeinhin als Insiderhandel bezeichnet wird. In der Mitteilung wird klargestellt, dass ein solches Verhalten bei Ereigniskontrakten genauso behandelt wird wie Insiderhandel auf anderen Rohstoff- oder Derivatemärkten.
Eine klare Botschaft an die Marktteilnehmer
Die Strafverfolgungsbehörde nutzte die Kalshi-Fälle, um eine allgemeine Warnung an die Teilnehmer des wachsenden Prognosemarktsektors auszusprechen.
Die Mitteilung bekräftigt, dass Insiderhandel durch Missbrauch vertraulicher Informationen, Scheingeschäfte, vorab vereinbarte Transaktionen, wettbewerbsschädigende Praktiken und betrügerische Machenschaften allesamt der Strafverfolgung durch Bundesbehörden unterliegen. Die Behörde verwies zudem auf frühere Präzedenzfälle, um zu verdeutlichen, dass auch Prognosemärkte nicht außerhalb ihres regulatorischen Zuständigkeitsbereichs liegen.
Während Kalshis interner Compliance-Rahmen beide Verstöße aufdeckte und sanktionierte, ist die Botschaft der CFTC eindeutig: Die Bundesaufsichtsbehörden behalten die volle Autorität über Fehlverhalten auf jeder DCM-Plattform.
Da ereignisbezogene Verträge immer beliebter werden, insbesondere solche, die mit politischen und medialen Ereignissen verknüpft sind, signalisierte die Kommission, dass die Aufsicht aktiv und die Durchsetzung entschieden sein wird.

