Gericht in Nigeria weist Klage eines geflohenen Binance-Managers ab

Binance erlitt kürzlich einen weiteren Rückschlag in seinem langwierigen Rechtsstreit mit den nigerianischen Behörden, nachdem ein Bundesgericht eine Menschenrechtsklage gegen die Behörden des westafrikanischen Landes, insbesondere die Economic and Financial Crime Commission (EFCC) und den Nationalen Sicherheitsberater (NSA), von Nadeem Anjarwalla abgewiesen hatte.

Interessanterweise erfolgt das neue Urteil wenige Tage, nachdem der nigerianische Bundessteuerdienst (FIRS) Anjarwalla und Tigran Gambaryan von den zuvor gegen die beiden Führungskräfte erhobenen Vorwürfen der angeblichen Steuerhinterziehung freigesprochen hat, sodass sich die Aufmerksamkeit nun ausschließlich auf Binance richten wird.

Anjarwallas Argumente

Anjarwalla argumentierte und behauptete, die nigerianische Regierung habe durch ihre Aufsichtsbehörden seine grundlegenden Menschenrechte verletzt, indem sie ihn festnahm und seinen Reisepass einzog.

Am 19. Juni wies Richter Inyang Ekwo, der den Vorsitz bei der von Anjarwalla eingeleiteten Anhörung führte, den Fall jedoch mit der Begründung ab, es fehle an Rechtsbeistand, da weder der geflohene Manager noch sein Anwaltsteam vor Gericht erschienen seien. Dies verschärfte das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen den beteiligten Parteien zusätzlich.

Auswirkungen der Abweisung der Klage eines Binance-Managers durch das Gericht

Das Gerichtsurteil lässt darauf schließen, dass Anjarwalla weiterhin schuldfähig ist und ihm wie seinem Vorstandskollegen Tigran Gambaryan eine Haftstrafe, insbesondere eine Gefängnisstrafe, drohen könnte.

Nach Anjarwallas Flucht Anfang dieses Jahres im März hat die nigerianische Regierung strenge Regeln erlassen, um sicherzustellen, dass sich ein ähnlicher Vorfall wie der von Gambaryan nicht wiederholt.

Daher wurde Gambaryan unter einem starken Sicherheitsnetz in das Kuje Correctional Center verlegt und nimmt seitdem von dort aus an den Gerichtsverhandlungen teil.

Was kommt als nächstes?

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen nur spärliche Informationen über Anjarwallas Aufenthaltsort vor, obwohl in der Vergangenheit bekannt wurde, dass ihm eine Auslieferung nach Nigeria droht.

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Nach dem Gerichtsurteil, mit dem die von Anjarwalla eingereichte Klage abgewiesen wurde, kann man davon ausgehen, dass die nigerianischen Behörden das Verfahren intensivieren und zur Auslieferung des Beamten führen wollen, da seine Argumente ihnen nicht mehr standhalten und sie den entflohenen Beamten bestrafen wollen.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage- oder Handelsberatung dar. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht als Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Der Handel mit Kryptowährungen birgt ein erhebliches Risiko finanzieller Verluste. Führen Sie stets eine sorgfältige Prüfung durch, bevor Sie Handels- oder Anlageentscheidungen treffen.

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