Serbien

Wichtige Übersicht

  • Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen durch Privatpersonen werden mit 15 % besteuert. Die Steuer berechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis, wobei beide Preise dokumentiert werden müssen.
  • Krypto-zu-Krypto-Transaktionen sind für Privatpersonen steuerpflichtige Ereignisse, da auf jeden Tausch eine Kapitalertragsteuer anfällt.
  • Die Steuererklärung für Kapitalgewinne muss innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Quartals eingereicht werden, in dem der Gewinn oder Verlust realisiert wurde.
  • Personen, die digitale Vermögenswerte mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen gehalten haben, bevor sie diese veräußern, sind von der Kapitalertragsteuer auf diese Veräußerung befreit.
  • Juristische Personen müssen Kryptogewinne als Betriebseinkommen einbeziehen, die der regulären Körperschaftsteuer unterliegen; eine Steuervergünstigung ermöglicht es juristischen Personen, die Besteuerung von Gewinnen aufzuschieben, die in ansässige Unternehmen oder qualifizierte Investmentfonds reinvestiert werden.

Serbien hat einen klaren Steuerrahmen für digitale Vermögenswerte geschaffen, der sowohl natürliche Personen (Einzelpersonen) als auch juristische Personen (Unternehmen) umfasst.

Serbien erkennt digitale Vermögenswerte formell in seiner Steuergesetzgebung an; sowohl das Einkommensteuergesetz als auch das Körperschaftsteuergesetz enthalten Bestimmungen, die für Gewinne und Einkünfte aus Kryptoaktivitäten gelten.

Kapitalertragssteuervorschriften

Nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen natürliche Personen, die einen Gewinn aus der Veräußerung digitaler Vermögenswerte erzielen, einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 15%.

Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anschaffungspreis des digitalen Vermögenswerts. Beide Preise müssen durch entsprechende Dokumente belegt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass sowohl der Anschaffungs- als auch der Veräußerungspreis durch entsprechende Nachweise belegt werden müssen; nicht dokumentierte Preise können nicht zur Minderung des Gewinns herangezogen werden.

Wie Gewinne berechnet werden

Wichtig ist, dass jeder Tausch eines digitalen Vermögenswerts gegen einen anderen als Veräußerungsereignis behandelt wird, das eine Kapitalertragsteuerpflicht auslöst.

Das bedeutet, dass Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte nicht aufgeschoben werden, sondern für jeden Tausch der Gewinn oder Verlust des abgegebenen Vermögenswerts anhand der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Marktwert zum Zeitpunkt des Tauschs berechnet werden muss. Dies kann für Steuerzahler, die häufig DeFi-Aktivitäten durchführen oder ihr Portfolio umschichten, zu erheblichen Komplexitäten bei der Einhaltung der Vorschriften führen.

Das serbische Einkommensteuergesetz sieht eine sinnvolle Steuererleichterung für langfristige Besitzverhältnisse vor: Wenn ein Steuerzahler ein digitales Asset vor dessen Veräußerung mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen gehalten hat, fällt für diese Veräußerung keine Kapitalertragsteuer an.

Diese Befreiung gilt für Verkäufe und sonstige Übertragungen gegen Geld- oder Sachleistungen. Darüber hinaus erhalten Personen, die den Veräußerungserlös innerhalb von 90 Tagen nach dem Verkauf in das Aktienkapital einer ansässigen Gesellschaft oder in einen qualifizierten Investmentfonds investieren, eine Ermäßigung der Kapitalertragsteuer um 50 %. Erfolgt die Investition nach Ablauf der 90 Tage, aber innerhalb von 12 Monaten, wird eine Rückerstattung von 50 % der bereits gezahlten Steuer gewährt.

Die Steuererklärung für Kapitalgewinne von Privatpersonen muss innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Quartals, in dem der Gewinn oder Verlust entstanden ist, eingereicht werden. Verluste aus dem Verkauf digitaler Vermögenswerte können in dieser Steuererklärung angegeben werden.

Aufzeichnungen

Sowohl der Anschaffungs- als auch der Veräußerungspreis jeder Transaktion mit digitalen Vermögenswerten müssen durch entsprechende Belege dokumentiert werden. Dies umfasst die Aufbewahrung von Börsenbestätigungen, Kaufrechnungen, Wallet-Transaktionsprotokollen und allen anderen Dokumenten, die Wert und Datum jedes An- und Verkaufs belegen. Aufgrund der vierteljährlichen Meldepflicht sind zeitnahe Aufzeichnungen unerlässlich.

Einkommensteuerregeln

Für juristische Personen in Serbien werden Gewinne aus dem Erwerb und anschließenden Verkauf digitaler Vermögenswerte zu einem höheren Preis als Kapitalgewinne behandelt, die zum gesamten Geschäftseinkommen der juristischen Person für Zwecke der Körperschaftsteuer hinzugerechnet werden. 

Das Körperschaftsteuergesetz bietet einen erheblichen Anreiz: Kapitalgewinne aus der Veräußerung digitaler Vermögenswerte sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn die Erlöse innerhalb desselben Steuerzeitraums in das Aktienkapital einer inländischen juristischen Person oder eines qualifizierten inländischen Investmentfonds reinvestiert werden. Dies ermöglicht es einem Unternehmen, die Körperschaftsteuer auf Kryptogewinne, die in inländische Investitionen reinvestiert werden, faktisch vollständig zu vermeiden.

Wer im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit mit digitalen Vermögenswerten handelt, dessen Einkünfte werden gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes für betriebliche Einkünfte behandelt und nicht als Kapitalgewinne. Entsprechend gelten andere Steuersätze und Abzugsregeln. Die Einstufung hängt von den konkreten Gegebenheiten der jeweiligen Tätigkeit ab.

Bis 2026 hat Serbien keine detaillierten Richtlinien herausgegeben, die speziell zwischen passiven Krypto-Investitionen und dem Handel auf professioneller oder geschäftlicher Ebene für einzelne Steuerzahler über den allgemeinen Kapitalgewinnrahmen hinaus unterscheiden.

Bergbau- und Absteckungsbehandlung

Bergbau

Die Besteuerung des Mining digitaler Vermögenswerte in Serbien ist nach wie vor von unterschiedlichen Auslegungen geprägt, ein Umstand, der in Rechts- und Steuerkommentaren ausdrücklich anerkannt wird. 

Die grundlegende Frage ist, ob Mining die ursprüngliche Produktion eines neuen Vermögenswerts (analog zur Fertigung) oder die Erbringung einer Dienstleistung für das Blockchain-Netzwerk gegen Gebühr darstellt. Je nach Einordnung können unterschiedliche Steuerregelungen und unterschiedliche Anschaffungskosten gelten.

Nach einer Auslegung stellt Mining den erstmaligen Erwerb eines neuen Vermögenswerts dar, wobei die Anschaffungskosten Ausgaben wie Strom, Hardware und sonstige Mining-Kosten umfassen können. Nach der alternativen Auslegung stellt Mining eine Dienstleistung dar, für die die Blockbelohnung eine Vergütung ist, die potenziell als „sonstige Einkünfte“ mit 20 % der Bemessungsgrundlage besteuert werden kann. Werden Mining-Einkünfte bei Zufluss als „sonstige Einkünfte“ besteuert, bilden diese besteuerten Beträge die Anschaffungskosten für Zwecke der Kapitalertragssteuer bei einer späteren Veräußerung.

Angesichts dieser Auslegungsunsicherheit herrscht bei Bergbauunternehmen in Serbien erhebliche Unsicherheit darüber, wie ihre Tätigkeit einzuordnen und zu besteuern ist. Um eine vertretbare steuerliche Position zu erreichen, ist eine individuelle Analyse der spezifischen Gegebenheiten jedes einzelnen Bergbaubetriebs erforderlich. Bergbauunternehmen, die Rechtssicherheit anstreben, sollten daher eine verbindliche Stellungnahme oder eine verbindliche Vorabentscheidung der serbischen Steuerbehörde einholen.

Staking

Serbien hat bis 2026 keine spezifischen Richtlinien zur steuerlichen Behandlung von Staking-Belohnungen herausgegeben.

Die gleichen Auslegungsfragen, die sich beim Mining stellen – nämlich ob Staking eine ursprüngliche Anschaffung oder eine erbrachte Dienstleistung darstellt –, sind auch für Staking relevant. Staking-Belohnungen würden höchstwahrscheinlich entweder als Einkommen bei Erhalt (unter der Kategorie „Sonstige Einkünfte“) oder als Anschaffungskosten neuer Vermögenswerte, die später veräußert werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen, behandelt. 

Steuerzahler, die Staking betreiben, sollten sich professionellen Rat einholen, um die am besten geeignete Einordnung ihrer spezifischen Staking-Aktivität zu gewährleisten.

NFT-Besteuerung

Serbien hat bis 2026 keine spezifischen Richtlinien zur steuerlichen Behandlung von NFTs herausgegeben.

Nach den allgemeinen Rahmenbedingungen für digitale Vermögenswerte unterliegen NFTs, die als Kapitalanlagen gehalten und mit Gewinn veräußert werden, für Privatpersonen einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 %, berechnet als Differenz zwischen dem dokumentierten Veräußerungspreis und den dokumentierten Anschaffungskosten.

Für juristische Personen fallen Gewinne aus dem Verkauf von NFTs unter die Körperschaftsteuer und unterliegen gegebenenfalls der Reinvestitionsförderung. Für Urheber, die NFTs kommerziell produzieren und verkaufen, stellen die Einnahmen aus dem NFT-Verkauf wahrscheinlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dar.

Während Transaktionen mit virtuellen Währungen von der Mehrwertsteuer befreit sind, können NFTs, die Rechte an bestimmten Waren oder Dienstleistungen beinhalten, gemäß der Auslegung des Finanzministeriums der Mehrwertsteuer unterliegen. Demnach bestimmt die Art der in einem digitalen Vermögenswert enthaltenen Rechte die mehrwertsteuerliche Behandlung. NFT-Ersteller und -Verkäufer, die in kommerziellem Umfang tätig sind, sollten ihre mehrwertsteuerliche Situation sorgfältig prüfen.

In Serbien unterliegen digitale Vermögenswerte gemäß dem Vermögenssteuergesetz ebenfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer . Die Steuersätze liegen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 0 % und 2.5 %, wobei Erben erster Linie und bestimmte andere Begünstigte von der Steuer befreit sind.

Berichtsanforderungen

In Serbien müssen Privatpersonen innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Quartals, in dem ein Kapitalgewinn oder -verlust aus digitalen Vermögenswerten realisiert wurde, eine Kapitalertragsteuererklärung abgeben. Dies bedeutet für aktive Krypto-Händler eine vierteljährliche Abgabepflicht anstelle einer jährlichen Erklärung. Alle Beträge müssen in serbischen Dinar (RSD) angegeben und zum jeweils gültigen Wechselkurs umgerechnet werden.

Juristische Personen melden Einkünfte und Gewinne aus digitalen Vermögenswerten über ihre regulären Körperschaftsteuererklärungen, die bei der serbischen Steuerverwaltung (Poreska uprava) eingereicht werden . Die Fristen und das Format richten sich nach dem üblichen Körperschaftsteuerkalender.

Serbien betreibt kein formelles Datenmeldesystem für Kryptobörsen, das den Systemen der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des DAC entspricht. Die zunehmende Reife des serbischen Regulierungsrahmens für Kryptomärkte und der Status des Landes als EU-Beitrittskandidat lassen jedoch vermuten, dass sich die regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der Datenmeldung im Laufe der Zeit angleichen werden.

Alle Belege für gemeldete Transaktionen, einschließlich der Dokumentation von An- und Verkäufen, müssen gemäß serbischem Steuerverwaltungsrecht für den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt werden. Steuerpflichtige sollten Börsenbelege, Kontoauszüge und alle Belege für An- und Verkaufspreise aufbewahren.

Strafen

Die serbische Steuerverwaltung (Poreska uprava) verhängt Strafen bei Nichteinhaltung der Steuererklärungs- und Zahlungspflichten. 

Wird die vierteljährliche Kapitalertragsteuererklärung nicht innerhalb von 120 Tagen nach Ende des jeweiligen Quartals eingereicht oder werden Gewinne zu niedrig angegeben, fallen finanzielle Strafen und Zinsen auf den nicht gezahlten Steuerbetrag an. Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitstag zum gesetzlichen Zinssatz der Steuerbehörde berechnet.

Für juristische Personen kann die Nichtangabe von Krypto-Einkünften in der Körperschaftsteuererklärung oder die fehlerhafte Anwendung der Reinvestitionsbefreiung zu einer Neuberechnung der Steuerbemessungsgrundlage sowie zu Strafen und Zinsen führen. Das Finanzministerium hat Leitlinien zu den Dokumentationsstandards für die Inanspruchnahme der Reinvestitionsbefreiung herausgegeben. Unternehmen, die diese Regelung nutzen, müssen sicherstellen, dass ihre Dokumentation vollständig und korrekt ist.

Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen nicht eingereicht oder Gewinne zu niedrig angegeben haben, sind in der Regel besser beraten, ihre Situation proaktiv zu korrigieren, anstatt auf behördliche Maßnahmen zu warten. Serbiens allgemeine Steuerverwaltung unterstützt den Grundsatz, dass freiwillige Offenlegung und Zahlung das Risiko schwerster Strafen verringern.

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Informationen zu UPay und Krypto-Steuerkonformität

UPay ist eine Krypto-Zahlungs- und Finanzdienstleistungsplattform, die Unternehmen und Privatpersonen bei der Verwaltung ihrer Krypto-Transaktionen mit integrierten Compliance-Tools unterstützt. UPay bietet Ressourcen, die darauf abzielen, die genauesten und aktuellsten Informationen zur Kryptowährungsbesteuerung in allen wichtigen Jurisdiktionen bereitzustellen.

Hinweis: Steuersätze und -gesetze ändern sich häufig. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Dieser Leitfaden basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: Anfang 2026).