Kryptosteuer in Tansania

Tansania

Wichtige Übersicht

    • Mit dem Finanzgesetz 2024 wurde eine Quellensteuer auf Zahlungen an Personen eingeführt, die Plattformen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten besitzen oder deren Betrieb ermöglichen.

    • In Tansania gibt es derzeit keinen speziellen Rahmen für die Kapitalertragssteuer für private Krypto-Investoren.

    • Für Kryptotransaktionen gibt es bis 2026 keine spezifische Mehrwertsteuerregelung.

    • Für den Abbau von Rohstoffen und das Staking gibt es keine gesonderte Steuerregelung; sie fallen nach Auslegung unter die allgemeinen Regeln der Unternehmenseinkommensteuer.

    • Die tansanische Steuerbehörde (TRA) ist die zuständige Behörde für die Einhaltung der Steuervorschriften und die Durchsetzung der Steuergesetze.

Tansanias Ansatz zur Besteuerung von Kryptowährungen hat sich von der Entmutigung der Nutzung virtueller Währungen hin zur formalen gesetzlichen Anerkennung gewandelt. 

Im November 2019 warnte die Bank von Tansania (BOT) öffentlich vor dem Handel mit virtuellen Währungen, was zu einer Phase regulatorischer Unsicherheit führte. Diese Lage hat sich seither geändert, insbesondere durch das Finanzgesetz von 2024 , das am 1. Juli 2024 in Kraft trat und das Einkommensteuergesetz von 2019 änderte , um eine spezifische Quellensteuer auf Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten einzuführen. Damit gehört Tansania zu den ersten ostafrikanischen Ländern, die Kryptowährungen direkt besteuern.

Das Finanzgesetz 2024 sieht eine Quellensteuer von 3 % auf Zahlungen an Personen vor, die Plattformen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten besitzen oder deren Betrieb ermöglichen. Diese Maßnahme zielt auf Plattformbetreiber und Intermediäre ab und nicht direkt auf einzelne Investoren. Es handelt sich somit um eine Transaktionssteuer und nicht um eine gewinnbasierte Steuer auf Kapitalgewinne.

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Kapitalertragssteuervorschriften

Tansania verfügt derzeit über keine spezielle Kapitalertragsteuer für Privatpersonen, die Kryptowährungen als Anlagevermögen halten. Das Finanzgesetz 2024 führt zwar eine Quellensteuer für Plattformbetreiber ein, schafft aber keinen Rahmen für die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptobeständen. 

Bis 2026 hat Tansania keine konkreten Richtlinien dazu herausgegeben, ob individuelle Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen als Kapitalgewinne oder als normales Einkommen behandelt werden.

Wie Gewinne besteuert werden

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuergesetzes 2019 können Gewinne aus dem regelmäßigen Handel mit Kryptowährungen, die 9 % bis 30 % des Gesamteinkommens über 8,640,000 Tansania-Schilling liegen, als Geschäftseinkommen eingestuft und der persönlichen oder Körperschaftsteuer zu den jeweils geltenden Steuersätzen unterworfen werden.

Mangels konkreter Richtlinien befinden sich Gelegenheitsanleger, die gelegentlich digitale Vermögenswerte verkaufen, in einer rechtlich unsicheren Lage hinsichtlich der steuerlichen Einordnung ihrer Gewinne. Die Steuerbehörde (TRA) hat durch das Gerichtsverfahren vor dem High Court zwar signalisiert, dass Kryptoaktivitäten steuerpflichtig sind, der genaue Mechanismus zur Besteuerung der Gewinne einzelner Anleger ist jedoch noch nicht festgelegt.

Aufzeichnungen

Trotz des Fehlens eines umfassenden Rahmens müssen Einzelpersonen und Unternehmen, die in Tansania Kryptotransaktionen durchführen, vollständige Aufzeichnungen über alle Transaktionen führen, einschließlich Anschaffungskosten, Datum, Verkaufserlös und der Identität der Vertragspartner oder Plattformen. 

Diese Dokumentation ist unerlässlich, falls die TRA weitere Richtlinien herausgibt, die eine rückwirkende Meldung erfordern, oder falls ein Steuerzahler einer Steuerprüfung unterzogen wird. 

Stand 2026 hat Tansania keine spezifischen Richtlinien zu den Aufbewahrungsfristen für Kryptowährungen herausgegeben, aber die allgemeinen steuerlichen Aufbewahrungspflichten gemäß dem Einkommensteuergesetz 2019 verlangen, dass Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Einkommensteuerregeln

Nach dem Einkommensteuergesetz 2019 unterliegen Einkünfte aus jeglicher Quelle in Tansania grundsätzlich der Einkommensteuer.

Das Finanzgesetz 2024 bestätigt dies durch eine spezifische Änderung des Gesetzes, die den Handel mit digitalen Vermögenswerten regelt. Für Plattformbetreiber und -vermittler stellt die 3%ige Quellensteuer auf erhaltene Zahlungen eine endgültige oder vorläufige Steuerbelastung zum Zeitpunkt der Zahlung dar. Die genaue Einbindung dieser Quellensteuer in das umfassendere Einkommensteuerveranlagungssystem bedarf weiterer Vorgaben der Steuerbehörde (TRA).

Für Personen, die Kryptowährung als Zahlung für Waren, Dienstleistungen oder Beschäftigung erhalten, gelten die allgemeinen Einkommensteuergrundsätze: 9 % bis 30 % des Gesamteinkommens über 8,640,000 Tansania-Schilling (Tshs.). Der Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt des Erhalts wird im jeweiligen Veranlagungsjahr als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Einwohner Tansanias unterliegen progressiven Einkommensteuersätzen auf ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen, und Kryptoeinnahmen werden voraussichtlich in dieses Gesamteinkommen einbezogen.

Stand 2026 hat Tansania keine spezifischen Richtlinien zur einkommensteuerlichen Behandlung von Staking-Belohnungen, DeFi-Erträgen, Airdrops oder anderen Formen von Kryptoerträgen herausgegeben, die über die Quellensteuer auf Plattformzahlungen hinausgehen. 

Bis zur Veröffentlichung spezifischer Richtlinien sollten Steuerzahler einen vorsichtigen Ansatz verfolgen und alle Krypto-Einkünfte im Jahr des Eingangs als steuerpflichtig behandeln, umgerechnet in Tansanische Schilling (TZS) zum jeweils gültigen Wechselkurs.

Bergbau- und Absteckungsbehandlung

Bergbau

Tansania hat bis 2026 keine spezifischen Steuerrichtlinien für das Mining von Kryptowährungen herausgegeben. 

Nach den allgemeinen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 2019 unterliegen Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer zu den jeweils geltenden Steuersätzen. Bergbaubetriebe mit regelmäßiger Geschäftstätigkeit werden höchstwahrscheinlich als Gewerbebetrieb eingestuft, wobei der Gewinn als Einnahmen abzüglich abzugsfähiger Ausgaben, einschließlich Ausrüstungskosten und Stromkosten, berechnet wird. Die Einstufung eines Bergbaubetriebs als Gewerbebetrieb oder als gelegentliche Tätigkeit wirkt sich auf die Abzugsfähigkeit von Ausgaben und den anzuwendenden Steuersatz aus.

Wird geschürfte Kryptowährung anschließend verkauft oder getauscht, stellt jeder darüber hinausgehende Gewinn, der den Wert der Token bei der ursprünglichen Versteuerung übersteigt, ein weiteres steuerpflichtiges Ereignis dar. Tansania hat für diese zweite Besteuerungsstufe keine spezifische Regelung erlassen; die Behandlung richtet sich daher nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommen- oder Unternehmensbesteuerung, bis die tansanische Steuerbehörde (TRA) weitere Richtlinien vorlegt.

Staking

Bis 2026 hat Tansania keine spezifischen Richtlinien zur Besteuerung von Staking-Belohnungen herausgegeben.

Bei Anwendung allgemeiner Einkommensteuergrundsätze würden Staking-Rewards, die als Vergütung für die Teilnahme an einem Blockchain-Netzwerk erhalten werden, höchstwahrscheinlich zum Zeitpunkt des Erhalts als ordentliches Einkommen behandelt werden, wobei der beizulegende Zeitwert in TZS zum Zeitpunkt des Erhalts den steuerpflichtigen Betrag darstellt. 

Etwaige Gewinne aus dem späteren Verkauf von gestakten Token unterliegen einer weiteren Besteuerung nach den allgemeinen Einkommensteuerbestimmungen. Tansania hat bis 2026 keine spezifischen Richtlinien zum DeFi-Staking oder zur Liquiditätsbereitstellung veröffentlicht.

NFT-Besteuerung

Tansania hat bis zum Jahr 2026 keine spezifischen Richtlinien zur Besteuerung von NFTs herausgegeben. 

Da sich der regulatorische Rahmen für digitale Vermögenswerte in Tansania noch in der Entwicklungsphase befindet, würden NFT-Transaktionen nach allgemeinen Einkommensteuergrundsätzen und nicht nach einer eigens dafür entwickelten Regelung besteuert. Ein Investor, der NFTs mit Gewinn kauft und verkauft, wäre grundsätzlich gemäß dem Einkommensteuergesetz 2019 steuerpflichtig , wobei die Art des Gewinns von der Häufigkeit und dem kommerziellen Charakter der Tätigkeit abhängt.

Für Urheber, die NFTs im Rahmen eines kommerziellen Unternehmens erstellen und verkaufen, stellen die Einnahmen Betriebseinnahmen dar, die im Jahr des Zuflusses der Einkommensteuer unterliegen. Wiederkehrende Lizenzgebühren aus dem Weiterverkauf sind ebenfalls steuerpflichtig. 

Berichtsanforderungen

Einzelpersonen und Unternehmen in Tansania sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung bei der tansanischen Steuerbehörde einzureichen. 

Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, einschließlich des aktiven Kryptohandels, müssen in der regulären Einkommensteuererklärung unter Verwendung des entsprechenden Formulars für gewerbliche Tätigkeiten angegeben werden. Die Steuerbehörde (TRA) führt die Steuerveranlagungen über ihr Online-Portal und ihre Regionalbüros durch.

Die Beträge müssen für die Steuererklärung in Tansanische Schilling umgerechnet werden. Steuerpflichtige sollten den von der Bank von Tansania zum jeweiligen Transaktionsdatum veröffentlichten Wechselkurs verwenden.

Hat ein Steuerzahler Krypto-Einkünfte erzielt oder Krypto-Transaktionen durchgeführt, die Steuerbehörde (TRA) hat jedoch noch keine spezifischen Meldeformulare oder -tabellen für digitale Vermögenswerte herausgegeben, so sind diese Einkünfte in der am besten geeigneten bestehenden Kategorie der Standard-Steuererklärung anzugeben und durch eine vom Steuerzahler erstellte ergänzende Tabelle zu ergänzen.

Tansania hat bis 2026 keinen konkreten Zeitplan für die Umsetzung des OECD-Rahmenwerks zur Berichterstattung über Krypto-Assets (CARF) bekannt gegeben. Die im Finanzgesetz 2024 enthaltenen Richtlinien deuten jedoch auf ein verstärktes regulatorisches Engagement im Bereich digitaler Vermögenswerte hin. Die Aufbewahrungspflichten gemäß den allgemeinen Steuervorschriften sehen eine Mindestaufbewahrungsdauer von fünf Jahren vor.

Strafen

Die Strafbestimmungen des tansanischen Steuerverwaltungsgesetzes gelten für alle Steuerzahler, auch für diejenigen mit nicht deklarierten Krypto-Einkünften oder -Transaktionen. Die Nichtangabe von Einkünften kann zu Strafen von bis zu 100 % der hinterzogenen Steuerschuld zuzüglich Zinsen führen. Vorsätzliche Steuerhinterziehung kann strafrechtliche Verfolgung gemäß dem Einkommensteuergesetz 2019 und den dazugehörigen Gesetzen nach sich ziehen.

Zinsen auf nicht gezahlte Steuern fallen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang zum gesetzlichen Zinssatz an. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird zusätzlich eine Verspätungsgebühr erhoben, die in der Regel als fester Betrag oder Prozentsatz der ausstehenden Steuer berechnet wird. Diese Gebühren können sich erheblich summieren, wenn große Kryptopositionen gehalten und ohne Meldung veräußert wurden.

Eine freiwillige Offenlegung vor Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die tansanische Steuerbehörde (TRA) bietet die besten Aussichten auf Strafmilderung. Das tansanische Steuerverwaltungssystem ermutigt Steuerzahler, Versäumnisse proaktiv zu korrigieren, und die TRA hat im Falle einer echten Offenlegung Ermessensspielraum, Strafen zu reduzieren oder zu erlassen. 

Angesichts der sich ständig weiterentwickelnden Natur der Kryptosteuervorschriften in Tansania sollten Steuerzahler, die Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten nicht gemeldet haben, professionellen Rat einholen, ob eine freiwillige Offenlegung angebracht ist.

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Hinweis: Steuersätze und -gesetze ändern sich häufig. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Dieser Leitfaden basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: Anfang 2026).